„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“

Altbundeskanzler Helmut Schmidt

Nettolohnerhöhung

Die Definition der Nettolohnerhöhung liegt zunächst einmal darin, das Nettoeinkommen bei gleichbleibendem Bruttoeinkommen zu erhöhen.

Dieses ist sowohl bei Selbstständigen, als auch bei Angestellten und Beamten möglich.

Das Steuerrecht hält hierfür zwar nicht mehr viele, dafür aber einige sehr wirkungsvolle Möglichkeiten bereit.

Die aus unserer Sicht wirkungsvollste Möglichkeit, aus Steuergeldern eigenes Vermögen zu bilden, liegt im Erwerb einer vermieteten Immobilie.

Nun gibt es unterschiedliche Arten von Immobilien, die vermietet werden. Für wen der Fokus auf der drastischen Senkung der Einkommensteuer liegt, der kommt an einer denkmalgeschützten Immobilie, gemäß §7h und 7i des Einkommensteuergesetzes nicht vorbei.

Hier ist es durchaus möglich, die eigene Steuerlast um bis zu 80% zu senken, um diese Ersparnis wiederum zur Tilgung des Objektes zu nutzen.

Sofern Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, schauen Sie sich gern das kostenlose Webinar dazu an.

Aber auch der Erwerb einer Bestandsimmobilie hat steuerliche Vorteile und trägt sich oftmals von ganz allein.

Sprechen Sie uns gern an. Wir berechnen Ihnen kostenlos beide Varianten und zeigen Ihnen die Unterschiede auf.

Netto vor Optimierung

Monatseinkommen Brutto 4.600,00 €
Lohnsteuer -907,25 €
Kirchensteuer -72,58 €
Solidaritätszuschlag -49,90 €
Krankenversicherung -356,70 €
Pflegeversicherung -55,46 €
Rentenversicherung -430,10 €
Arbeitslosenversicherung -69,00 €
Netto-Auszahlung 2659,00 €  

Netto nach Optimierung

Monatseinkommen Brutto 4.600,00 €
Lohnsteuer -489,70 €
Kirchensteuer -39,18 €
Solidaritätszuschlag -26,94 €
Krankenversicherung -356,70 €
Pflegeversicherung -55,46 €
Rentenversicherung -430,10 €
Arbeitslosenversicherung -69,00 €
Netto-Auszahlung 3132,92 € 

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